Schlupf

Schlupf
Schlụpf 〈m. 1u
1. 〈oberdt.〉 Loch, durch das man schlüpft, Durchschlupf
2. 〈Tech.〉
2.1 kleiner u. in der Regel veränderlicher Unterschied zwischen zwei Drehgeschwindigkeiten, der nicht durch eine Übersetzung vorgeschrieben ist; Sy toter Gang2
2.2 〈bei Asynchronmotoren〉 Maß für die Drehzahldifferenz zw. Ständer- u. Läuferdrehfeld
[<mhd. slupfSchlüpfen; Strick, Schlinge“; zu slupfen „schlüpfen“; → schlüpfen]

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Schlụpf, der; -[e]s, Schlüpfe u. -e <Pl. selten> [mhd. slupf = Schlüpfen; Schlinge, Strick, zu schlupfen] (Technik):
(durch unzulängliche Reibung, Gleiten usw. verursachtes) Zurückbleiben eines [Maschinen]teils gegenüber einem anderen bezüglich Geschwindigkeit, Drehzahl o. Ä. bei der Übertragung von Bewegung.

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Schlupf,
 
1) Elektrotechnik: das Zurückbleiben des Läufers eines Drehstrommotors gegenüber dem mit synchroner Drehzahl umlaufenden Drehfeld. Der Drehzahlunterschied ist die Schlupfdrehzahl; ihr entspricht die Schlupffrequenz. Der Schlupf ist definiert als der Quotient aus Schlupfdrehzahl und synchroner Drehzahl und damit auch als Verhältnis von Schlupffrequenz zu Statorfrequenz. Im Stillstand ist der Schlupf gleich 1 und bei synchronem Lauf gleich null. Bei einem Schlupf wird im Läufer die Schlupfspannung induziert. Diese mit dem Läuferstrom multipliziert, ergibt die Schlupfleistung.
 
 2) Kraftfahrzeuge: die Differenz zwischen Umfangsgeschwindigkeit eines Rads und Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeugs. Bremsschlupf wird bewirkt durch Gleiten des Reifens auf der Fahrbahn beziehungsweise im Extremfall Blockieren des Rads, wenn die Bremskraft an den Rädern die Reibung zwischen Reifen und Fahrbahn übersteigt. Antriebsschlupf tritt bei unzureichender Übertragung der Antriebskraft auf die Fahrbahn auf (z. B. bei Glätte), was zum teilweisen oder vollständigen (d. h. ohne Vorwärtsbewegung des Fahrzeugs) Durchdrehen der Antriebsräder führt. Zum schlupffreien Abrollen der Räder dienen Antiblockiersysteme (ABS) und Antriebsschlupfregelungen (ASR).
 
 3) Maschinenbau: das Zurückbleiben des angetriebenen Teils gegenüber dem treibenden Teil bei kraftschlüssiger Bewegungsübertragung, z. B. infolge Gleitreibung bei Reibradgetrieben und Reibungskupplungen oder der Dehnungsschlupf beim Riementrieb und beim Gurtbandförderer; ferner tritt Schlupf bei Flüssigkeitskupplungen und Strömungsgetrieben auf.
 
 4) Schiffs- und Flugzeugtechnik: der Slip.

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Schlụpf, der; -[e]s, Schlüpfe u. -e <Pl. selten> [mhd. slupf = Schlüpfen; Schlinge, Strick, zuschlüpfen]: 1. (veraltend) Unterschlupf, Zufluchtsort: Eines Morgens, als er in seinen S. wollte, fassten sie ihn. Man hatte ihn verraten (Strittmatter, Wundertäter 319). 2. (veraltend) Durchschlupf, ↑Schlupfloch (2): ein S. im Zaun. 3. (landsch.) 3Muff. 4. (Zool.) das Ausschlüpfen: der S. der Küken; der S. der Libelle aus der Larve. 5. (Technik) (durch unzulängliche Reibung, Gleiten usw. verursachtes) Zurückbleiben eines [Maschinen]teils gegenüber einem anderen bezüglich Geschwindigkeit, Drehzahl o. Ä. bei der Übertragung von Bewegung: dass die Räder nur noch S. haben, also so stark durchdrehen, dass der Wagen stehen bleibt (Frankenberg, Fahren 80).

Universal-Lexikon. 2012.

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